Anmeldung für Kinderkrippen und Kindergärten

Anmeldeverfahren in den Kinderkrippen und Kindergärten

Das Anmeldeverfahren für Kinderkrippen- und Kindergartenplätze wird ab Januar 2024 auf ein Online-Verfahren umgestellt. Eine Anmeldung in Papierform ist ab sofort nicht mehr möglich.

Hier können Sie Ihr Kind für einen Betreuungsplatz anmelden:

Link ab 15. Januar 2023 verfügbar

Dort finden Sie auch ein Erklär-Video. Die Kitaplatz-Bedarfsanmeldung steht in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Ihr Kind online anzumelden, hilft Ihnen das Sachgebiet „Kindertageseinrichtungen“ gerne weiter. Bitte vereinbaren Sie hierfür ab 15.01.2023 einen Termin unter kita-anmeldung@fuerstenfeldbruck.de oder telefonisch unter:

Tel: 08141 281-5300 (Termine möglich: montags 8 - 11 Uhr oder donnerstags 14-16 Uhr)

Tel: 08141 281-5310 (Termine möglich: dienstags 14 – 16 Uhr)

Tel.: 08141 281-5320 (Termine möglich: mittwochs 9 – 12 Uhr)

Anmeldungen für das laufende Betreuungsjahr 2023/2024:

Sollten Sie unterjährig noch einen Betreuungsplatz benötigen, können Sie Ihr Kind ab 15.01. 2024 online anmelden. Kann Ihnen unterjährig noch ein Platz zur Verfügung gestellt werden, erhalten Sie eine entsprechende Nachricht über das Bürgerserviceportal. Ansonsten wird Ihr Kind bei der Platzvergabe für das Betreuungsjahr 2024/2025 entsprechend der Aufnahmekriterien berücksichtigt.

Anmeldungen für das Betreuungsjahr 2024/2025:

Anmeldezeitraum 19.02. – 22.03.2024

Wenn Sie ab September 2024 einen Platz benötigen, können Sie Ihr Kind ab 19.02.2024 online anmelden. Eine vorherige Anmeldung ist nicht möglich.

Es werden alle Anmeldungen während des Anmeldezeitraums – unabhängig des Eingangs - entsprechend der Aufnahmekriterien berücksichtigt. Anmeldungen nach dem 22.03.2024 können nur noch nachrangig berücksichtigt werden.

Anmeldungen für das Betreuungsjahr 2025/2026 können erst ab Februar 2025 erfolgen!

Besichtigungstermine

Alle Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet bieten einen Tag der offenen Tür, Info-Abende oder persönliche Besichtigungstermine an. Die genauen Daten entnehmen Sie bitte dem Übersichtblatt. Dieses wird ab 18.12.2023 im Downloadbereich veröffentlicht.

Es wird dringend empfohlen, sich die bevorzugten Einrichtungen bei den Besichtigungsterminen anzuschauen und sich über das Konzept, das Platzangebot und die Öffnungszeiten zu informieren.

Kinder auf der Warteliste

Sollte Ihr Kind bereits für einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz angemeldet sein, müssen Sie es ab 15.01.2024 ebenfalls neu über das Bürgerserviceportal anmelden.

Alle Eltern von Wartelistenkinder werden hierüber aber nochmal schriftlich informiert.

Arbeitgebernachweise

Um die Berufstätigkeit nachzuweisen, muss auf Anforderung ein Arbeitgebernachweis von beiden Elternteilen vorgelegt werden. Bei Alleinerziehenden reicht der Arbeitgebernachweis des Elternteils, bei dem das Kind lebt.

Der Arbeitgebernachweis sollte nicht älter als 3 Monate alt sein, die Anzahl der Arbeitsstunden enthalten und Ihnen bei der Anmeldung bereits vorliegen, damit er bei Aufforderung unmittelbar eingereicht werden kann.

Der Nachweis kann über ein formloses Schreiben des Arbeitgebers erfolgen oder über den ausgefüllten Vordruck am Ende dieser Seite.

Aufgrund der angespannten Betreuungsplatzsituation, behält sich die Einrichtung in Absprache mit der Stadtverwaltung vor, den Familien kürzere Buchungszeiten als angegeben anzubieten, sollte keine Arbeitgeberbescheinigung vorliegen bzw. wenn aufgrund der angegebenen Arbeitsstunden eine kürzere Buchungszeit möglich erscheint.

Anmeldung Integrationsplatz

Sollte Ihr Kind einen integrativen Platz benötigen, ist vorab zwingend eine Kontaktaufnahme mit den Integrationseinrichtungen notwendig. Dies ist jederzeit möglich.

Die Anmeldung erfolgt auch online über das Bürgerserviceportal.

Ein Kind benötigt einen Integrationsplatz, wenn es aufgrund der Sprache, Motorik, Sozialverhalten, etc. nicht altersgemäß entwickelt ist und eine weitergehende Förderung benötigt. Sind Sie sich unsicher, können Sie von den Leitungen der Integrationseinrichtungen beraten werden.
Spricht das Kind kein Deutsch, ist es aber sonst altersgemäß entwickelt, benötigt es keinen Integrationsplatz.

Wechsel der Betreuungseinrichtung

Ein Anspruch auf einen Wechsel der Betreuungseinrichtung besteht nicht. Ein Wechsel innerhalb der Einrichtungen im Stadtgebiet Fürstenfeldbruck ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. unzumutbare Entfernung aufgrund eines Umzugs) und nach Absprache zwischen der Stadtverwaltung und den betroffenen Einrichtungen möglich. Sollte das Kind bereits einen Platz in einer angegebenen Wunscheinrichtung erhalten haben, ist ein Wechsel in die favorisierte Einrichtung nicht möglich.

Die Anmeldung erfolgt ebenfalls online über das Bürgerserviceportal. Bitte nehmen Sie aber vorab Kontakt mit der Stadtverwaltung (Tel.: 08141 281-5300) auf.

Platzvergabe

Anfang Mai 2024 erhalten Sie eine Nachricht über das Bürgerserviceportal, ob und wo Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind erhalten können.

Die Annahme des Platzes muss innerhalb von 10 Tagen online bestätigt werden. Anschließend wird alles Weitere von der entsprechenden Einrichtung in die Wege geleitet.

Die Betreuungseinrichtungen

Eine Übersicht sowie Informationen zu den Kinderkrippen (0 - 3 Jahre) finden Sie hier.
Eine Übersicht sowie Informationen zu den Kindergärten (3 Jahre bis zur Einschulung) finden Sie hier.
Eine Übersicht sowie Informationen zu den Kinderhäusern (0 Jahre – bis zur Einschulung) finden Sie hier.


Downloadbereich:


Aufnahmekriterien der Stadt Fürstenfeldbruck
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Arbeitgebernachweis.
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